Kinderhaus Kahlgrachtmühle

Jugendbereich

Die Verselbständigungsgruppe des Trägervereins Kahlgrachtmühle ist aus der über 13-jährigen Arbeit des Kinderhauses als notwendige Weiterentwicklung der Erziehung und Begleitung Jugendlicher erwachsen. Sie will den heranwachsenden Jugendlichen nach einer intensiven familienorientierten Versorgung in allen Lebensbereichen in einem Trainingsprogramm die Möglichkeit bieten, eine Vorbereitung für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu gewinnen. Es stehen der Verselbständigungsgruppe alle therapeutischen Maßnahmen des Kinderhauses, das große Gelände mit seinen Freizeitmöglichkeiten ( Zeltplatz, Lagerfeuerstelle, Bühne) und der Umgang mit den Tieren (Esel, Hund und Katzen) zur Verfügung. Die Arbeit geschieht auf Grundlage der §27, 34 und 41 KJHG.

In der Verselbständigungsgruppe leben drei Jugendliche, die schon mehrere Jahre im Kinderhaus gelebt haben. Sie wird geleitet von Ralf Gundlach, der seit längerem im Kinderhaus tätig war und über mehrere Jahre eine Beziehung zu den Jugendlichen entwickeln konnte. Die Verselbständigungsgruppe ist dem Kinderhaus räumlich unmittelbar angegliedert (eine Nachbarwohnung, die Tür an Tür mit dem Kinderhaus liegt). Die Jugendlichen behalten weiterhin die Beziehung, Rat und Hilfestellung der Kinderhauseltern. Durch die Anbindung ist jederzeit eine Vertretung durch die Hauseltern und Erzieher des Kinderhauses möglich.

Der Verselbständigungsgruppe stehen zur Zeit vier Einzelzimmer zur Verfügung. Ein großer Wohnraum mit Küche bietet die Möglichkeit der gemeinsamen Freizeitgestaltung (z.B. zum Feiern von Festen und anderen Aktivitäten) und der Zubereitung von Mahlzeiten. Die Entscheidung, wann ein Jugendlicher aus dem Kinderhaus in die Verselbständigungsgruppe aufgenommen wird, trifft das Team mit dem Leiter der Gruppe nach sorgfältiger Reflexion. Eine Aufnahme Jugendlicher, die nicht im Kinderhaus gelebt haben, ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Dafür ist Probewohnen Voraussetzung um das Alltagsleben kennen zu lernen. Es sollte auch nicht über die Köpfe in der Gruppe lebenden Jugendlichen hinweg entschieden werden.